Lohnverrechnung

Jeder Unternehmer, der Mitarbeiter beschäftigt, kommt nicht umhin, auch eine Lohnverrechnung zu führen.
Mitarbeiter wollen eine „richtige“, also gesetzeskonforme Abrechnung.
Unternehmer benötigen Auskünfte über Personalkosten, Mindestlöhne oder zu arbeitsrechtlichen Fragen uvm.
Für eine gute Lohnverrechnung bedarf es aus meiner Sicht zweier Dinge: eine gute Lohnverrechnungssoftware und ein großes Spezialwissen zum Thema Personalwessen.
Eine gute Lohnverrechnungssoftware bietet die Möglichkeit, Personaldaten effizient und datenschutzkonform zwischen Unternehmen und Lohnverrechnung auszutauschen, kollektivvertragliche und einzelvertragliche Vorschriften automatisiert in die Lohnabrechnung einzubeziehen, oder Überweisungsdaten elektronisch zur Verfügung zu stellen.
Damit die Lohnverrechnungssoftware letztlich richtig abrechnen kann, stehen wir in der Lohnverrechnung mit einem großen Knowhow zur Verfügung und unterstützen unsere Klienten bei folgenden Themen:
  • Kollektivvertragliche Einstufung, Mindestentlohnung, Überzahlungen
  • Fristgerechte An- und Abmeldungen
  • Kollektivvertragliche Lohn- und Gehalterhöhungen
  • Berücksichtigung von Pfändungen
  • Meldungen an FA, GKK, AUVA, Gemeinden
  • Rückerstattungsanträge an die AUVA
  • Urlaubsverwaltung
  • Krankenstandsverwaltung und Entgeltfortzahlung
  • Abgabenrechtliche Beurteilung sowie Abrechnung von Mitarbeiterbenefits und Sachbezügen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen